|
Ein großes Erdbeben geht durch
die internationale Bankenwelt. Eine Finanzkrise größten, bisher nicht
vorstellbaren Ausmaßes bewegt nicht nur Bankleute und Börsianer sondern
auch Politiker und interessierte Bürger. Spekulanten und Großkapitalisten
bangen um ihre Geldanlagen, ihre Bankeinlagen. Leider könnten aber auch
die sogenannten „kleinen Leute“ betroffen sein, jedenfalls soweit sie
etwas Gespartes in Kreditinstituten liegen haben. Auch Immobilienwerte können
unter Entwertungen leiden. Zunächst sind die Konten der Kleinanleger
durch entsprechende Sicherungssysteme in Deutschland aber geschützt.
Panik ist nicht angebracht. Was passiert aber, wenn das internationale
Bankensystem nicht zur Ruhe kommt, weitere Hypothekenbanken umkippen?
Hier versucht nun die US-Regierung
durch Milliardenschwere Finanzspritzen gegenzusteuern. Auch die deutsche
Bundesregierung will (zunächst) 70 Milliarden zur Stützung eines größeren,
wichtigen Instituts einsetzen, mehr als alle Hartz-IV-Empfänger zusammen
in einem Jahr erhalten. Das soll einerseits einem weiteren Erdrutsch
vorbeugen, andererseits vor allem dem Kleinanleger Sicherheit bieten. Auch
geht es dabei um die Geldwertstabilität in unserem Land wie in ganz
Europa.
Nun taucht die Frage auf,
inwieweit ein Staat Steuergelder für solche Zwecke einsetzen sollte,
einsetzen darf. Tatsache ist jedenfalls, dass die Gewinne der heute
notleidenden Kreditinstitute privatisiert wurden, d. h. Einzelpersonen
oder privaten Gesellschaften zu gute kamen. Jetzt aber soll für die
Verluste die Allgemeinheit, der Steuerzahler eintreten! Ist das gerecht?
Das wohl kaum, aber es geht eben auch um die Kosten-Nutzen-Abwägung für
die gesamte Volkswirtschaft.
Eine weitere Gerechtigkeitsfrage
stellt sich: Was geschieht mit den verantwortlichen Managern, die diese
Krise, diese Riesenverluste zu verantworten haben? Einige wurden bereits
entlassen. Mit dem bekannten „goldenen Handschlag“, d. h. riesigen
Abfindungen? Das wäre für den Bürger unverständlich und nicht
vermittelbar! Was ist mit den untergeordneten Mitarbeitern, die nur auf
Weisung als Handlanger gedient haben? Die wird man wohl als Erste
entlassen, fristlos und ohne Abfindung – und möglichst geräuschlos.
Allzu viele Fragen bleiben bei
diesem Finanzspektakel offen!
Ferdinand Puhe
03.10.08
|