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Stand vom 08.06..2010

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63065 Offenbach am Main
Tel.: 069 / 83 91 81
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Alois.Kunz.M@t-online.de

                                                            


Ferdinand Puhe

Sparen ja, aber gerecht!

Gedanken eines KAB’lers

Nun ist die Katze aus dem Sack. Und es ist eine mit scharfen Krallen. Die greifen ausschließlich nach den bisher schon Armen, den Wehrlosen, den Mitbürgern ohne Lobby.

Das von der schwarz-gelben Koalition geschnürte Spar-Paket ist tendenziell notwendig, vor allem im Sinne der Zukunftssicherung. Wir dürfen unseren Kindern und Enkeln keinen Schuldenberg unvorstellbaren Ausmaßes hinterlassen. Das wäre unverantwortlich. Aber auch Sparen in einer Volkwirtschaft muss sozialverträglich geschehen, muss die Leistungsfähigkeit der zusätzlich Belasteten berücksichtigen, muss „ausgewogen“ sein. Und das lässt sich von den jetzt präsentierten Maßnahmen nicht sagen. Schlimmer konnte es für manche Gruppen unserer Gesellschaft nicht kommen.

Das auf die nächsten Jahre verteilte Spar-Paket (bis 2014) von 80 Milliarden Euro wird in einem Kommentar von Matthias Friedrich, Wiesbadener Kurier, wie folgt gekennzeichnet: „Mutlos und ungerecht, so lässt sich das Sparpaket zusammenfassen, mit dem die Koalition Deutschland sanieren will. Mutlos, weil der gerade in der Krise mögliche echte Kurswechsel mit Verbesserung der Staatseinnahmen und breitem Abbau der Subventionen verpasst wurde. Ungerecht, weil in dem Sammelsurium der Einzelmaßnahmen ausgerechnet die Schwächsten am stärksten belastet werden, die Gutverdiener und Vermögenden jedoch nicht um einen Cent zusätzlich.“ Nun ja, was will und kann der gute Mann auch von einer neoliberalen, kapitalhörigen Regierung erwarten?

Tatsächlich kommen die größten Einschnitte auf die Arbeitslosen und den öffentlichen Dienst zu. Bei Sozialleistungen will die Regierung besonders drastisch einsparen: Der Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II soll ersatzlos gestrichen werden. Die bisher vom Staat übernommenen Beiträge der Hartz-IV-Empfänger zur Rentenversicherung werden eingespart. Das Elterngeld wird gekürzt, aber für Hartz-IV-Empfänger total gestrichen. Der monatliche Höchstbetrag von 1800 Euro bleibt zwar erhalten, doch die Berechnungsgrundlage von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird auf 65 Prozent gekürzt.

Die Vorhaben, die zum Teil durch Parlamentsbeschluss abgesegnet werden müssen, werden von den Gewerkschaften und Sozialverbänden mit Recht als unausgewogen bezeichnet. Widerstand wurde angekündigt. Man muss sich tatsächlich fragen, warum Wohlhabende, Vermögensbesitzer und Großverdiener nicht zuvor angemessen zur Kasse gebeten werden. Vorschläge für entsprechende Besteuerungen liegen seit langem vor.

Der Stellenabbau beim Bund von etwa 15.000 Personen bedeutet zudem eine zusätzliche Belastung des schon gebeutelten Arbeitsmarktes. Die Vernichtung von Arbeitsplätzen kann kein Weg aus einer Krise sein.

Auch die KAB appelliert an die verantwortlichen Politiker, notwendige Reformen und Belastungen mit Augenmaß und Verantwortung für alle Mitbürger in unserer Gesellschaft zu beschließen. „Gerechte Belastung“ kann nicht heißen, nach dem Gießkannen-Prinzip zu verfahren – so wie es z. B. der Gesundheitsminister bei seinen Reformen vorgesehen hat – sondern Belastungen müssen nach der Leistungsfähigkeit bzw. der Belastbarkeit der Bürger geregelt werden.

Ferdinand Puhe

08.06.10