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klicken Sie weiter auf: Mitglied Stand vom 21.04.2008 Bezirkssekretariat: |
Presse und Öffentlichkeitsarbeit der KAB - Main-Rodgau:
Gedanken eines KAB’lers Verschiedentlich habe ich
auf diesen Seiten die Problematik des Mindestlohns angesprochen. Politik,
Arbeitgeber und Gewerkschaften treten weiterhin auf der Stelle. Zu groß sind
die Interessensunterschiede. Eine der beiden Koalitionsparteien im Bund möchte
die Angelegenheit am liebsten auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschieben.
Die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer bleiben wieder mal außen vor. Wie dringend notwendig die
Regelung eines auskömmlichen Mindestlohns ist wird u. a. an diesen Fakten
deutlich, die in diesen Tagen veröffentlicht wurden: Der „Spiegel“
berichtet über den Entwurf des „Armuts- und Reichtumsbericht“ der
Bundesregierung, wonach das Armutsrisiko in unserem Land deutlich gestiegen ist.
Inzwischen fällt jede vierte Familie (26 Prozent) unter die Armutsgrenze! 2003
lag diese Zahl noch bei 13,9 Prozent. Insgesamt lebt heute fast jeder Fünfte
von weniger als der Hälfte des Durchschnittseinkommens. Weiter: Der
Niedriglohnsektor in Deutschland wächst und könnte schon bald die Dimensionen
der USA erreichen, d. h. 2006 war mehr als jeder fünfte Beschäftigte gering
bezahlt. Damit erhöhte sich der Anteil der Niedriglöhner seit 1995 von 15 auf
22,2 Prozent, ein Anstieg um 43 Prozent! Demnach arbeiten heute 6,5 Millionen
Beschäftigte für zu wenig Geld. 68 Prozent der Geringverdiener sind Frauen, 46
Prozent sind Vollzeit-Beschäftigte. Da stellt sich die Frage, ob es sein darf,
dass man aus dem Ertrag von seiner Hände (oder Kopf) Arbeit nicht mehr leben
kann. Arbeit muss sich doch lohnen! Gründe für die genannten Fakten sehen
Fachleute darin, dass ein wachsender Bereich des Arbeitsmarktes nur noch schwach
oder gar nicht mehr reguliert ist, weil einerseits viele Unternehmen nicht mehr
tarifgebunden sind oder andererseits die Gewerkschaften zu schwach sind. Für viele Arbeitnehmer hat
die unbefriedigende Einkommenslage dazu geführt, sich einen Zeitjob zu suchen.
Das führt auf Dauer zu unerträglichen Belastungen für die Gesundheit und für
das Familienleben. Auf der anderen Seite gehen dadurch weitere reguläre
Arbeitsplätze verloren. Die gehen leider aber oft auch verloren durch den
missbräuchlichen Einsatz von 1-Euro-Jobbern! Die Misere des wachsenden
Niedriglohnsektors geht – wie oben bereits angedeutet – auf die Kappe einer
Partei, die eine gesetzliche Regelung der Mindestlöhne ablehnt. Sie hat
lediglich einem Kompromiss zugestimmt, wonach die Festsetzung von Mindestlöhnen
durch Arbeitgeber und Gewerkschaften im Rahmen des Entsendegesetzes vom
26.2.1996 geregelt werden kann. Der
Arbeitsminister hat daraufhin die Tarifparteien aufgefordert, ihrerseits Anträge
zur Regulierung an das Ministerium zu richten. Dem sind bis zum Stichtag am 31.
März lediglich fünf Branchen gefolgt. Um die Details wird allerdings noch
verhandelt. Es bleibt festzuhalten:
Eine wirksame, für alle Arbeitnehmer befriedigende Regelung lässt sich nur über
entsprechende Gesetze herbeiführen. Die Politik ist zu raschem Handeln
aufgefordert! Unsere Arbeitnehmer dürfen nicht von gewissenlosen
Gewinnmaximierern und ihren Helfershelfern in das Mittelalter zurückgeworfen
werden! Ferdinand Puhe 21.04.08 |