Bezirksverband der KAB Main-Rodgau

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Stand vom 21.04.2008

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Presse und Öffentlichkeitsarbeit der KAB - Main-Rodgau:

Deutsche Arbeitnehmer benötigen den Mindestlohn

 

Gedanken eines KAB’lers

Verschiedentlich habe ich auf diesen Seiten die Problematik des Mindestlohns angesprochen. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften treten weiterhin auf der Stelle. Zu groß sind die Interessensunterschiede. Eine der beiden Koalitionsparteien im Bund möchte die Angelegenheit am liebsten auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschieben. Die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer bleiben wieder mal außen vor.

Wie dringend notwendig die Regelung eines auskömmlichen Mindestlohns ist wird u. a. an diesen Fakten deutlich, die in diesen Tagen veröffentlicht wurden: Der „Spiegel“ berichtet über den Entwurf des „Armuts- und Reichtumsbericht“ der Bundesregierung, wonach das Armutsrisiko in unserem Land deutlich gestiegen ist. Inzwischen fällt jede vierte Familie (26 Prozent) unter die Armutsgrenze! 2003 lag diese Zahl noch bei 13,9 Prozent. Insgesamt lebt heute fast jeder Fünfte von weniger als der Hälfte des Durchschnittseinkommens. Weiter: Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst und könnte schon bald die Dimensionen der USA erreichen, d. h. 2006 war mehr als jeder fünfte Beschäftigte gering bezahlt. Damit erhöhte sich der Anteil der Niedriglöhner seit 1995 von 15 auf 22,2 Prozent, ein Anstieg um 43 Prozent! Demnach arbeiten heute 6,5 Millionen Beschäftigte für zu wenig Geld. 68 Prozent der Geringverdiener sind Frauen, 46 Prozent sind Vollzeit-Beschäftigte. Da stellt sich die Frage, ob es sein darf, dass man aus dem Ertrag von seiner Hände (oder Kopf) Arbeit nicht mehr leben kann. Arbeit muss sich doch lohnen! Gründe für die genannten Fakten sehen Fachleute darin, dass ein wachsender Bereich des Arbeitsmarktes nur noch schwach oder gar nicht mehr reguliert ist, weil einerseits viele Unternehmen nicht mehr tarifgebunden sind oder andererseits die Gewerkschaften zu schwach sind.

Für viele Arbeitnehmer hat die unbefriedigende Einkommenslage dazu geführt, sich einen Zeitjob zu suchen. Das führt auf Dauer zu unerträglichen Belastungen für die Gesundheit und für das Familienleben. Auf der anderen Seite gehen dadurch weitere reguläre Arbeitsplätze verloren. Die gehen leider aber oft auch verloren durch den missbräuchlichen Einsatz von 1-Euro-Jobbern!

Die Misere des wachsenden Niedriglohnsektors geht – wie oben bereits angedeutet – auf die Kappe einer Partei, die eine gesetzliche Regelung der Mindestlöhne ablehnt. Sie hat lediglich einem Kompromiss zugestimmt, wonach die Festsetzung von Mindestlöhnen durch Arbeitgeber und Gewerkschaften im Rahmen des Entsendegesetzes vom 26.2.1996  geregelt werden kann. Der Arbeitsminister hat daraufhin die Tarifparteien aufgefordert, ihrerseits Anträge zur Regulierung an das Ministerium zu richten. Dem sind bis zum Stichtag am 31. März lediglich fünf Branchen gefolgt. Um die Details wird allerdings noch verhandelt.

Es bleibt festzuhalten: Eine wirksame, für alle Arbeitnehmer befriedigende Regelung lässt sich nur über entsprechende Gesetze herbeiführen. Die Politik ist zu raschem Handeln aufgefordert! Unsere Arbeitnehmer dürfen nicht von gewissenlosen Gewinnmaximierern und ihren Helfershelfern in das Mittelalter zurückgeworfen werden!

 

Ferdinand Puhe

21.04.08