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Siegfried J. Michel |
Arbeitsrecht lockern?
Verfehlte Zielsetzung
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Quelle: Offenbach Post
vom 29. Juli 2010
Was Hans Heinrich Driftmann: der
Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammtages (DIHK), da in
seiner langen Liste an Forderungen an die Politik aufführt, geht an dem
Ziel vorbei, Arbeitslosen den Weg in einen neuen Job zu ebnen. Rechte
der Arbeitnehmer und deren Planung für eine sichere Zukunft würden
massiv beschnitten.
So drängt Driftmann darauf, den
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit einzuschränken, weil dies betriebliche
Abläufe oft störe. Übersehen hat der DIHK-Präsident, dass viele Menschen
dies nicht aus Jux und Dollerei tun, sondern um Familie und Job unter
einen Hut zu bringen - etwa weil sie sich um Kinder oder (und)
pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Entgangen ist dem Mann
zudem, dass viele Firmen genau dieses Instrument nutzen, um gute
Mitarbeiter zu halten.
Geht es nach dem
Wirtschaftsvertreter, so sollte der gesetzliche Kündigungsschutz erst
bei Betrieben von mehr als 20 Mitarbeitern (bisher 10) greifen. Das wäre
für viele Chefs von kleineren Mittelstandsfirmen ein dickes Plus für
mehr Flexibilität in ihrer Personalplanung. Aber: Für Hunderttausende
Beschäftigte brächte dies noch mehr Unsicherheit in eine sowieso schon
von vielen Unwägbarkeiten geprägten Arbeitswelt. Flexibilität gut und
schön, amerikanische Hire-and-Fire-Praxis indes gehört auf den
arbeitsrechtlichen Schrotthaufen.
Auch die sogenannte
sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sollte von zwei auf
vier Jahre angehoben werden, meint Driftmann. Vier lange Jahre also
müssten sich Arbeitnehmer immer wieder mit der bangen Frage
beschäftigen, ob sie ihre Stelle auch im nächsten Jahr noch haben. Für
die Psyche ein grausames Spiel. Und: Insbesondere jüngeren Menschen wird
es so nahezu unmöglich gemacht, reelle Pläne für eine Familiengründung
zu schmieden. Genau solche Unsicherheiten sind schon jetzt mit ein Grund
dafür, dass die Deutschen beim Kinderkriegen in Europa Schlusslicht
sind.
Verantwortungslos ist die
Forderung des Verbandschefs, dass Arbeitgebern künftig erlaubt werden
soll, 16-jährige Lehrlinge auch bis 23 Uhr zu beschäftigten. Bei etwas
weiteren Wegen zum Arbeitsplatz kämen die Jugendlichen dann wohl erst
nach Mitternacht nach Hause. Mit Jugendschutz und Familienfreundlichkeit
hat das absolut nichts zu tun. |